UN-Zulassung

Information zur aufgebrachten UN-Zulassung bei Gefahrgutverpackungen, anhand von zwei Beispielen:
 

UN 1A1/Y/150/02/D/BAM/1234/GKB 

1=Fässer
A=Stahl
1=nicht abnehmbarer Deckel
Y=Verpackungsgruppe II
150=Prüfdruck in kpa
02=Jahr der Herstellung
D=Kurzzeichen des Zul.-Staates
1234=Registriernummer der BAM
GKB=Kurzzeichen des Herstellers

UN 3H1/Y/150/02/D/BAM/1234/GKB  

3=Kanister
H=Kunststoff
1=nicht abnehmbarer Deckel
Y=Verpackungsgruppe II
150=Prüfdruck in kpa
02=Jahr der Herstellung
D=Kurzzeichen des Zul.-Staates
1234=Registriernummer der BAM
GKB=Kurzzeichen des Herstellers

  

Bitte zu beachten dabei:

X=Verpackungsgruppe I (für Füllgüter der Stoffgruppe a),b)+c) der Stoffaufzählung

Y=Verpackungsgruppe II (für Füllgüter der Stoffgruppe b)+c) der Stoffaufzählung

Z=Verpackungsgruppe III (für Füllgüter der Stoffgruppe c) der Stoffaufzählung


Die Stoffgruppe teilt sich wie folgt auf:

a)=sehr gefährliche Füllgüter

b)=gefährliche Füllgüter

c)=weniger gefährliche Füllgüter