RESTENTLEERT ist die Verpackung, wenn sie unter Berücksichtigung der Konsistenz des Füllstoffes nach dem aktuellen Stand der Technik bestmöglichst entleert ist. Der Vertragspartner erklärt sich einverstanden, daß die Firma Gerhard Klein Verpackungen GmbH & Co. KG, Braunschweig,
berechtigt ist, nicht restentleerte Verpackungen auf dessen Kosten zurückzugeben oder er erklärt hiermit, dass er sämtliche Kosten der Entsorgung für Restfüllstoffe trägt, die in der von ihm gelieferten Verpackung enthalten sind. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Aufwand der Entsorgung.
HINWEIS: Durch geeignete Maßnahmen, wie sorgfältige Verschließung und ggf. liegende Lagerung nach dem Entleeren, wird dafür gesorgt, dass in die entleerten Behälter kein Regenwasser eindringt, sowie nichts auslaufen kann.